BUND Landesverband Bremen

Bremer Aktion 'Freie Wege für Alle statt Parkplätze!' setzt starkes Zeichen gegen illegales Parken

28. Mai 2024 | Mobilität

Am 27. Mai 2024 fand in Bremen eine eindrucksvolle Veranstaltung des Bremer Bündnisses Verkehrswende statt, die unter dem Motto "Freie Wege für Alle statt Parkplätze!" stand. Diese Aktion zielte darauf ab, auf die weitverbreitete Praxis des illegalen Parkens aufmerksam zu machen, welche seit Jahrzehnten stillschweigend geduldet wird.

In der Biebricher Straße, 28199 Bremen, wurde um 10 Uhr ein symbolisches Auto auf kreative Weise "verschönert", um zu zeigen, wie viel öffentlicher Raum durch falsch geparkte Fahrzeuge in Anspruch genommen wird. Besorgte Anwohner riefen aus Sorge um das eigene Fahrzeug während der Aktion die Polizei. Auf Nachfragen war diese nicht bereit, den illegal geparkten Fahrzeugen Strafzettel zu verteilen. Die Beamten begründeten dies damit, dass sie dann im gesamten Stadtteil tätig werden müssten.

Die Veranstaltung diente nicht nur der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sondern war auch ein starkes Signal an die Ordnungsbehörden, endlich konsequenter gegen das aufgesetzte Parken vorzugehen. Die Beteiligten hoffen, dass das bevorstehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Leipzig bundesweite Strahlkraft haben wird und zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation in deutschen Städten beiträgt.

Hintergrund:

In Bremen haben 2019 fünf Anwohner:innen aus drei Straßen gegen die Mobilitätsbehörde und die Innenbehörde der Stadt Bremen geklagt. Das OVG hatte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts, demzufolge die Behörden gegen das Gehwegparken vorgehen müssen, zwar bestätigt, aber einen recht großen Ermessensspielraum eingeräumt. Beide Seiten gingen in die Revision.

Die Revisionsverhandlung zu dem am 3. März 2023 vom OVG ausgesprochene Urteil im Bremer Gehwegprozess findet am 6. Juni 2024 vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Der Anlass ist, dass das Bremer OVG zwar die Verletzung der Rechte der Klagenden festgestellt hat, das aktive Handeln aber de facto dem politischen Ermessen der Behörden überlässt. Angesichts des seit Jahrzehnten praktizierten Wegschauens der Bremer Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörden arbeiten die Kläger:innen mit der Anrufung des BVG auf ein Urteil hin, das die Stadt zu einem wirksamen Vorgehen verpflichtet.

Rückfragen an:

ADFC: Sven Eckert, sven.eckert(at)adfc-bremen.de, +49 (0421) 51 77 88 -20

BUND: Lisa Tschink, lisa.tschink(at)bund-bremen.net, 0421 79 00 222

einfach einsteigen: Dominik Lange, lange(at)einsteigen.jetzt, 0176 646 571 53

VCD: Sandra Conrad-Juhls, scjuhls(at)gmail.com, mob. 0162 133 6363

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