Umweltverbände fordern: Keine weitere Weservertiefung!

06. Oktober 2023 | Weser und Nordsee

Anlässlich des Dialogauftaktes zur Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) am Montag, 9. Oktober, erklären BUND, NABU und WWF ihre strikte Ablehnung einer erneuten Weservertiefung und fordern die Politik eindringlich auf, die seit Jahrzehnten fortgesetzte Spirale immer neuer Flussvertiefungen mit katastrophalen ökologischen Auswirkungen zu durchbrechen.

Weservertiefung stoppen! Weservertiefung stoppen!  (G. Wietschorke)

Anlass des Dialoges sind die Pläne der Bundeswasserstraßenverwaltung auf Betreiben des Bundeslandes Niedersachsen eine erneute Vertiefung der Unterweser vorzunehmen, mit dem Ziel, eine tideabhängige Erreichbarkeit des Hafens Brake mit 12,8 m abgeladenen Seeschiffen zu ermöglichen. Parallel betreibt das Bundesland Bremen die Vertiefung der Außenweser für das Containerterminal Bremerhaven.

Die Verbände warnen: „Eine erneute Flussvertiefung wäre mit weiteren massiven ökologischen Folgeschäden verbunden, wie sie an Weser, Elbe und Ems bereits in gravierender Weise festzustellen sind. Eine weitere Vertiefung brächte zusätzliches Brackwasser mit hohen Salzgehalten die Weser aufwärts und in die Wesermarsch. Das Hochwasserrisiko würde durch die sich verändernde Tidedynamik weiter steigen. Hinzu kämen die noch kaum absehbaren Folgen der Klimakrise mit einem beschleunigten Meeresspiegelanstieg.“

Zwölf Weservertiefungen und massive Ausbaggerungen haben den Fluss und seinen angrenzenden Naturraum bereits massiv geschädigt. Stetig steigender Tidehub, ein Anstieg der Strömungsgeschwindigkeiten und ein immer weiteres Vorrücken der Brackwasserzone flussaufwärts führten zu dramatischen Verlusten an typischen Lebensräumen und Artenvielfalt, Häfen und Siele verschlicken massiv. Dies bringt zugleich erhebliche Nachteile für Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus und ansässige Unternehmen.

Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF Deutschland bereits vor mehr als 10 Jahren gegen eine erneute Weservertiefung geklagt und sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Der damalige Planfeststellungsbeschluss wurde wegen schwerer Mängel bezüglich europäischen und nationalen Naturschutzrechts und Unvereinbarkeit mit dem Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für nicht vollziehbar erklärt.

Dass Bund und Land trotz massiver entgegenstehender Belange erneut auf eine Flussvertiefung setzen, löst bei den Verbänden absolutes Unverständnis aus. Auch das von Bund und Land angeführte Argument, dass der Hafen Brake einen Wettbewerbsnachteil erleiden würde, ist für die Verbände nicht nachvollziehbar. Im Hafen Brake werden bereits heute enorme Mengen Agrarprodukte umgeschlagen. Seine Position als größter Futtermittelimporthafen Europas konnte der Hafen Brake auch ohne Weservertiefung behaupten.

Hintergrund:
Bereits vor 10 Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Klageverfahren des BUND gegen die Weservertiefung Verstöße gegen die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), der europäischen Vogelschutzrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) festgestellt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung grundsätzlicher Fragen des europäischen Gewässerschutzes angerufen. 2015 gab der EuGH in weiten Teilen der BUND-Klage statt und stärkte in seinem Grundsatzurteil das Verschlechterungsverbot und die Verbesserungspflicht des ökologischen Zustands der europäischen Oberflächengewässer. So verbiete das Verbesserungsgebot den Mitgliedsstaaten –  vorbehaltlich der Erteilung einer an strenge Auflagen gebundenen Ausnahme –  ein Vorhaben zuzulassen, wenn dieses die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ernstlich gefährdet. Im Sommer 2016 gewann der BUND seine Klage gegen die Weservertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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